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Beschlussfassung vom 15.07.2025
Organe des Vereins sind:
Werden einzelne Bestimmungen der Satzung vom Finanzamt für Körperschaften oder vom Vereinsregistergericht beanstandet, so ist der Vorstand ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die den Beanstandungen Rechnung tragen, die eigentlichen Ziele und Aufgaben sowie der Zweck des Vereins dürfen dadurch nicht verändert werden.